
Am 21. September 2025 wählt Frankfurt (Oder) ein neues Stadtoberhaupt, sollte eine Stichwahl erforderlich werden, findet sie drei Wochen später, am 12. Oktober statt. Wir haben allen drei demokratischen Kandidierenden die gleichen Fragen zum Radverkehr gestellt. Dr. Axel Strasser (parteilos), Désirée Schrade (CDU) und Simona Koß (SPD) haben innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen geantwortet. Wir bedanken uns herzlich für die ambitionierten Antworten und bieten den Kandidierenden im Falle ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister unsere Zusammenarbeit an.
In einem Punkt sind sich alle drei demokratischen Kandidierenden weitgehend einig: Am Ende ihrer achtjährigen Amtsperiode soll der Radverkehrsanteil in Frankfurt (Oder) bei sehr guten 20 bis 22% liegen. Das wäre ein großer Erfolg.
Bitte vergleicht die Antworten der Kandidierenden und geht wählen. Der vierte Kandidat, Wilko Möller (AfD), hat keine Fragen von uns erhalten. Als ADFC fühlen wir uns der Demokratie verpflichtet. Die Wahl des Vertreters einer gesichert rechtsextremen Partei ist für uns deshalb keine Option.
[Frage ADFC] Frankfurt (Oder) landet bei allen Rankings zum Radverkehrsklima auf hinteren Plätzen, zuletzt beim Fahrradklima-Test des ADFC
Wie wollen Sie das Radverkehrsklima verbessern und Frankfurt (Oder) zu einer fahrradfreundlichen Stadt entwickeln?
[Frage ADFC] Frankfurt (Oder) verfügt über eine ambitionierte Radverkehrskonzeption, zuletzt fortgeschrieben 2007. Sie muss dringend aktualisiert werden, was aber immer wieder verschoben wurde.
Wie und mit welchem zeitlichen Horizont setzen Sie sich für die Fortschreibung ein?
[Frage ADFC] Die Radverkehrskonzeption ist bisher ein informelles Dokument und wird deshalb oft nur als »nice to have« betrachtet; ein verbindlicher Umsetzungsplan fehlt.
Wie sorgen Sie dafür, dass gute Konzepte nicht nur für die Schublade produziert werden, sondern auch umgesetzt werden?
[Frage ADFC] Die TU Dresden ermittelt nach wissenschaftlichen Methoden auf Basis repräsentativer Befragungen das Mobilitätsverhalten der Menschen in vielen Städten im Fünfjahrestakt. Dadurch stehen den teilnehmenden Kommunen relevante Verkehrsdaten zur Verfügung, um zielsicher planen zu können. Frankfurt (Oder) beteiligte sich 2013 und 2018. Im Jahre 2023 wurde auf Fortschreibung des wertvollen Zahlenschatzes verzichtet.
Setzen Sie sich dafür ein, dass unsere Stadt wieder regelmäßig am SrV teilnimmt?
[Frage ADFC] Auf Wunsch des ADFC gab es seit 2002 eine AG Radverkehr in Frankfurt (Oder), die sich ca. sechsmal im Jahr im Stadthaus (davon einmal jährlich »on tour«) traf und an der auch Vertreter*innen aller Ämter der Stadtverwaltung teilnahmen, die in den Radverkehr involviert sind. Dabei wurden Strategien erörtert, Planungen besprochen und Probleme versucht zu lösen. Dr. Prusa hat die AG Radverkehr 2021 ausgesetzt, um sie durch eine weiter gefasste AG Mikromobilität zu ersetzen, die er jedoch bisher nicht eingesetzt hat.
In welcher Form stellen Sie sich die kontinuierliche Beteiligung der Bürger*innen und Verbänden in Mobilitätsfragen im Allgemeinen und Radverkehrsfragen im Speziellen vor?
[Frage ADFC] Im Vergleich zu vielen anderen Städten stehen in Frankfurt (Oder) großzügige Straßenräume zur Verfügung, die einst für eine Einwohnerzahl von 100.000 konzipiert wurden. Ein Großteil dieser Flächen ist dem motorisierten Individualverkehr (MIV) für fließenden und ruhenden Verkehr gewidmet. Attraktive und wirtschaftlich prosperierende Städte reservieren in ihren Innenstädten einen deutlich größeren Flächenanteil als Frankfurt (Oder) für die Verkehre des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV).
Sind Sie bereit, die Privilegierung des MIV zu beenden und über eine Neuaufteilung der Flächen zugunsten umweltfreundlicher Verkehre nachzudenken und so die Attraktivität der Innenstadt für alle zu erhöhen?
[Frage ADFC] Im Vergleich zu anderen Verkehrsarten kann der Radverkehr mit relativ geringem finanziellen Aufwand gefördert werden. Die größte Hürde ist der dafür erforderliche Mentalitätswandel. Aber auch die kleinere Hürde – das Geld – muss genommen werden. Ein auskömmliches Radverkehrsbudget erleichtert die Umsetzung einer ambitioniert fortgeschriebenen Radverkehrskonzeption. Und mit geringen Eigenmitteln können deutlich größere Summen aus Förderprogrammen akquiriert werden.
Wieviel Prozent der städtischen Haushaltsausgaben sollten künftig in den Haushaltstitel Radverkehr eingestellt werden?
[Frage ADFC] Der Oder-Neiße-Radweg gehört zu den beliebten Fernradwegen in Deutschland. Auch der (weniger bekannte) grenzüberschreitende Radweg Beeskow – Sulęcin führt durch Frankfurt (Oder). Andere Fernradwege (z.B. Tour Brandenburg, Oderbruchbahnradweg, R1) führen ohne gute Anbindung an Frankfurt (Oder) vorbei. Radtourist*innen empfinden Frankfurt (Oder) häufig als unterdurchschnittliche Destination ihrer Radreise, insbesondere wegen teilweise schlechter Oberflächen und Ausschilderungen sowie zu wenige auf Radfahrende zugeschnittene Angebote.
Wie wollen Sie die Attraktivität der Doppelstadt Frankfurt (Oder) - Słubice für den Fahrradtourismus erhöhen und die Gäste anregen, mehr Geld hier zu lassen?
[Frage ADFC] Der Modal Split ist eine wichtige verkehrspolitische Kenngröße und Indikator für die Verkehrsmittelwahl. Setzt man alle Wege in der Stadt gleich 100% gibt der Modal Split an, wieviel % der Wege mit welchem Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Der Radverkehrsanteil im Modalsplit lag in Frankfurt (Oder) 2013 bei 4,5% und 2018 bei 7%. Seither wurde er nicht mehr repräsentativ erhoben (siehe Frage 4).
Wie hoch wird der Radverkehrsanteil am Ende Ihrer Amtsperiode sein?
[Simona Koß] Obwohl ein Ziel wie in weiten Teilen der Niederlande mit 30% bis zum Teil deutlich über 40% Radverkehr sicherlich anstrebenswert ist, denke ich, dass bis zum Ende meiner Amtsperiode ein Anteil von wenigstens 20% Radverkehr auch mit den begrenzten Mitteln, die in Frankfurt zur Verfügung stehen, erreicht werden kann.
Mehr Informationen zu den drei Kandidierenden unter:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenWie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
weiterlesenMit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.
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