Radreise-Trends und Tipps für den Radurlaub 2023

Die Ergebnisse der ADFC-Radreiseanalyse sind auch für Radurlauber:innen interessant. ADFC-Tourismusvorstand Christian Tänzler fasst Radreise-Trends zusammen und gibt Tipps für den Radurlaub 2023.

ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021
ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021 | Dirk Michael Deckbar +491723108973 | mail@deckbar.de | © ADFC / Deckbar

Laut ADFC-Radreiseanalyse haben 4,6 Millionen Menschen in Deutschland 2022 eine Radreise unternommen. Woran liegt es, dass der Urlaub mit dem Rad bei den Deutschen so beliebt ist?
Das hat viele Gründe. Zum einen sind die Menschen in den letzten zweieinhalb Jahren noch umwelt- und gesundheitsbewusster geworden. Zum anderen ist der Drang nach Natur größer geworden, ebenso der Wunsch, Kultur zu entdecken. Diese gesellschaftlichen Trends werden unterstützt durch die technische Entwicklung: Elektrofahrräder sind sehr beliebt und machen es möglich auch weitere Strecken mit dem Rad zu fahren. Außerdem wollen die Menschen nach der Pandemie wieder Kontakt zu anderen haben, auch dafür ist ein Radurlaub perfekt.

Eine große Stärke des Radurlaubs ist es, dass man ihn nach den eigenen Bedürfnissen gestalten kann. Hier ist das Angebot noch diverser geworden, beispielsweise mit Routen zu speziellen Themen wie Industriekultur, oder Touren die sich speziell an Gravelbike-Fahrerinnen und -Fahrer richten. Ich bin über diese Entwicklung sehr froh. Denn fast die Hälfte der Menschen, die in der Freizeit positive Erfahrungen beim Radfahren gemacht haben, geben an, dass sie auch im Alltag wieder mehr aufs Fahrrad steigen. Das hilft, das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel weiter zu etablieren und auch für den Weg zur Arbeit oder zum Supermarkt zu entdecken.

Voll im Trend: die Individualisierung

Die Ergebnisse der Befragung zeigen Entwicklungen und Trends beim Radreiseverhalten der Deutschen. Was ist aktuell bei Radreisen angesagt?
Ein spannendes und für mich überraschendes Ergebnis war: Dass sich sieben von zehn Menschen 2022 für eine Streckentour entschieden haben, bei der sie die Unterkunft immer wieder wechseln. Radtouren von einem festen Quartier aus wurden wieder weniger unternommen. Die sogenannten Sterntouren hatten 2021 an Beliebtheit zugenommen, weil es in Covid-Zeiten oft schwierig war, eine Unterkunft für eine Nacht zu bekommen.

Insgesamt lässt sich ein Trend zur Individualisierung beobachten. Darauf müssen wir uns als Radreiseland und auch die Unternehmen, die Radreisen anbieten und veranstalten einstellen. Den typischen Radreisenden – wenn es ihn jemals gab – gibt es immer weniger, dafür immer mehr Segmente. Das reicht vom Radurlaub mit dem Gravelbike oder dem Lastenrad bis hin zu denjenigen, die sich für ein spezielles Thema wie Bauhaus-Architektur interessieren und feststellen, dass das Fahrrad das beste und effizienteste Mittel ist, diese zu erkunden. Der Radius ist größer als bei Wanderungen, man sieht mehr als im Auto und hat Kontakt zu anderen Menschen.

Fahrradmitnahme verbesserungswürdig

Die ADFC-Radreiseanalyse hat gezeigt, dass immer mehr Menschen für die An- und Abreise die Bahn nutzen, obwohl viele mit dem Angebot unzufrieden sind. Was muss sich verändern?
Wer schon mal mit einem beladenen (Elektro-)Reiserad an deutschen Bahnhöfen unterwegs war, weiß, welche Hürden es da zu überwinden gibt. Ich habe es selbst kürzlich erlebt, als ich mit meinem Rad mit Gepäck, also rund 25 Kilo Gesamtgewicht, an einem Bahnhof ohne Aufzug und Schiebehilfe zum Gleis musste. Für ein Radreiseland muss das Angebot für Radfahrende deutlich verbessert werden. Das betrifft die Infrastruktur an den Bahnhöfen, die Kapazitäten der Fahrradmitnahme im Fernverkehr oder die Aufhängungen in den Zügen – hier alleine ein Elektrorad aufzuhängen ist richtig schwer, vor allem für die Ü-60-Jährigen.

Zum Thema Bahn gehören auch die Nachtzüge. Für Radreisen ist der Nachtzug eigentlich prädestiniert, da Radreisende die Bahn nutzen und Wert auf Nachhaltigkeit legen. Über Nacht ankommen ist für viele attraktiv, aber nur, wenn es genügend und sichere Stellplätze im Nachtzug für das oft teure Reiserad gibt.

 

Entspannung abseits bekannter Routen und Regionen finden

Welches sind die beliebtesten Routen und Regionen für einen Radurlaub?
Auch für Radreisen kommen einem die bekannten Urlaubregionen an Küsten, Flüssen oder in Bergen in den Sinn. Interessant ist aber, dass in der ADFC-Radreiseanalyse nach dem beliebten Bodensee, die Region Grafschaft Bentheim/Emsland/Osnabrücker Land folgt. Als Urlaubsregion ist sie nicht so präsent, aber ideal für alle, die gerne entspannt Regionen abseits der bekannten Routen erleben möchten. Auf Platz drei findet sich das Allgäu, das ganze sechs Plätze zulegt hat, gefolgt von der Ostsee und der Nordseeküste.

Bei den beliebtesten Radfernwegen lag 2022 der Weser-Radweg auf Platz eins, gefolgt von Elberadweg und Ostseeküstenradweg.  

Garantiert fahrradfreundlich: Bett+Bike

Welche Tipps hat der Tourismusprofi für den Radurlaub 2023?
Auf jeden Fall früh planen und buchen – vor allem, wenn man in der Ferienzeit und mit Kindern Radurlaub machen will. Es wird in Deutschland voll werden, das merkt man jetzt teilweise schon: Zimmer sind nicht nur schnell ausgebucht, es kann auch schwierig werden, nur für eine Nacht eine Unterkunft zu finden. Mein Tipp: Ich bleibe selten nur eine Nacht, sondern mindestens zwei. Dann habe ich mehr Ruhe, ordne die Taschen neu und erkunde die Gegend.

Bett+Bike-Betriebe nutzen, ist ein weiterer Tipp, denn sie sind auf die Bedürfnisse von Radreisenden eingestellt und das Fahrrad steht sicher, egal ob ich einen Campingplatz, eine Ferienwohnung oder Sternehotel nutze.

Wer mit der Bahn an- und abreist, muss rechtzeitig an die Reservierung fürs Fahrrad im Fernverkehr denken. Alternativ kann man aber auch unter der Woche und abseits der Stoßzeiten Regionalzüge nutzen. Außerdem empfehle ich, auch mal unbekanntere Radregionen zu besuchen. In Deutschland kann man in vielen Regionen auch abseits der beliebtesten Routen und Klassiker schön Radfahren.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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